Klinische Forschungsgruppen

Ziel einer Klinischen Forschungsgruppe ist die Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementierung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.

In Klinischen Forschungsgruppen können herausragend ausgewiesene Wissenschaftler*innen in ihrer mittelfristig angelegten, engen Zusammenarbeit an einer besonderen Forschungsaufgabe unterstützt werden, wenn zu erwarten ist, dass die so unterstützte Zusammenarbeit zu Ergebnissen führt, die mit den Möglichkeiten der Einzelförderung nicht erreicht werden können. Es werden auch eigens auf die Klinische Forschungsgruppe zugeschnittene Maßnahmen zur Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen sowie der Chancengleichheit verfolgt.

Die Förderung von Klinischen Forschungsgruppen soll unter anderem dazu beitragen, die klinische Forschung durch die Schaffung und Stärkung forschungsorientierter Strukturen in den Universitätskliniken zu verbessern, Ausbildungsstrukturen zu etablieren oder zu stärken, die wissenschaftliche Profilbildung der jeweiligen Medizinischen Fakultäten voranzubringen sowie die Kooperation zwischen Kliniker*innen und Grundlagenwissenschaftler*innen zu intensivieren.

Ziel der Förderung

Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementation von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.

Antragsberechtigung

Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, denen es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an die Klinische Forschungsgruppe

  • Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
  • Allgemeine Anforderungen(externer Link) an eine (Klinische) Forschungsgruppe.
  • Klinische Fragestellungen, ggf. Einbindung von klinischem Material, thematischer Fokus auf translationaler Forschung mit patientenorientierten Ansätzen und Aufklärung von Krankheitsmechanismen.
  • Klare Befürwortung durch die Medizinische Fakultät zur Einrichtung und Unterstützung der Klinischen Forschungsgruppe.
  • Stärkung der wissenschaftlichen Profilbildung an der Hochschule/medizinischen Fakultät.
  • Schaffung und Stärkung von forschungsorientierten Strukturen in den Kliniken.
  • Intensivierung der Kooperation zwischen Grundlagenwissenschaftler*innen und Kliniker*innen.
  • Etablierung und/oder Stärkung von Ausbildungsstrukturen innerhalb der klinischen Forschung.
  • Eignung des*der Leiter*in zur Leitung der Klinischen Forschungsgruppe.
  • Nach Möglichkeit Einbindung des klinisch-wissenschaftlich tätigen Personals der Klinischen Forschungsgruppe in ein am Ort vorhandenes Clinician Scientist Programm.

Art und Umfang der Förderung

An dieser Stelle finden Sie das Merkblatt zum Programm Klinische Forschungsgruppen(interner Link).

Beantragbare Module:

Folgende Fördermodule sind in Klinischen Forschungsgruppen möglich bzw. zum Teil zwingend:

Emmy Noether-Gruppen und im Heisenberg-Programm Geförderte können an eine Klinische Forschungsgruppe assoziiert werden.

Im Koordinationsprojekt können Mittel zur gezielten Förderung der jeweiligen wissenschaftlichen Laufbahn von Clinician Scientists oder Naturwissenschaftler*innen in der medizinischen Forschung beantragt werden.

Dauer der Förderung

In der Regel bis zu 8 Jahren, aufgeteilt in zwei Förderperioden von je vier Jahren.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link).

  • Antragsskizze: kann jederzeit vorgelegt werden. Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.
  • Einrichtungsantrag: keine Einreichungsfrist.
  • Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Ende der laufenden Förderperiode.

Für eine bessere Planbarkeit wird empfohlen, den angestrebten Termin für die Einreichung der Antragsskizze bzw. des Einrichtungs- oder Fortsetzungsantrags frühzeitig mit dem fachzuständigen Bereich der Geschäftsstelle abzusprechen.

Antragsskizzen

Eine durch den*die designierte*n Sprecher*in eingereichte Antragsskizze wird zunächst durch mindestens zwei externe Expert*innen begutachtet und anschließend im zuständigen Fachkollegium bewertet. Abhängig vom jeweils zuständigen Fachkollegium werden Antragsskizzen dort regelmäßig oder in ausgewählten Sitzungen behandelt. Das Fachkollegium Medizin beschäftigt sich zweimal jährlich mit Antragsskizzen für Klinische Forschungsgruppen (Frühjahr und Herbst). Auf Grundlage einer Empfehlung des zuständigen Fachkollegiums entscheidet der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) anschließend, ob auf Basis der Antragsskizze die Ausarbeitung eines Einrichtungsantrags empfohlen wird.

Einrichtungs-/Fortsetzungsantrag

Ein eingereichter Antrag auf Einrichtung oder Fortsetzung einer Klinischen Forschungsgruppe wird in einer Begutachtungsgruppe, an der neben externen Gutachter*innen und Mitgliedern aus den zuständigen Fachkollegien auch ein Mitglied des Senats der DFG teilnimmt, beraten. Auf Grundlage der Begutachtung und einer Empfehlung des Senats der DFG entscheidet der Hauptausschuss der DFG über die (weitere) Förderung der Klinischen Forschungsgruppe. Entscheidungen über die Förderung von Klinischen Forschungsgruppen trifft der Hauptausschuss der DFG vier Mal im Jahr.

Kontakt

Dr. Petra Hintze
E-Mail: Petra.Hintze@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2552